Plagiate

Wir sind an einer Universität, an der eigenständiges Denken und das saubere Referenzieren von geistigem Eigentum von Drittpersonen hoch geschrieben wird.

Die Universität Bern ist bezüglich Plagiaten sehr strikte und hat klare Richtlinien bei Verstössen:

Richtlinien der Universitätsleitung betreffend das Vorgehen bei Plagiaten vom 03.07.2012

Merkblatt betreffend das Vorliegen von Plagiaten vom Juni 2012

Rechtssammlung

 

Bei Zuwiderhandlung verfolgen wir folgendes Vorgehen: 

  1. Die Dozierenden erbringen den Beweis des Plagiats.
  2. Mit der betreffenden fehlbaren Person wird ein bilaterales Gespräch abgehalten. 
  3. Die Note 1.0 wird erlassen.
  4. Das Plagiat wird aktenkundig abgelegt.
  5. Der gesamte Lehrkörper wird über den Fall informiert.
  6. Im Wiederholungsfall droht der Ausschluss vom Studium.